Wichtige Mitteilungen in Zusammenhang mit der Gesundheitskarte

Die Abteilung für Rechnungswesen des Staates hat der Provinz mitgeteilt, dass nicht mehr gewährleistet werden kann, dass die Gesundheitskarten, welche ab dem 01. Juni 2022 ablaufen, den Mikrochip enthalten. Grund dafür ist die internationale Knappheit des für die Herstellung von Mikrochips notwendigen Materials.
Diesbezüglich wurde das interministerielle Dekret vom 30. Mai 2022 erlassen, mit welchem festgelegt wurde, dass die Personen, für welche nicht die Gesundheitskarte mit Mikrochip (TS-CNS) ausgestellt wurde, die eigene, vorher erhaltene TS-CNS bis zum 31. Dezember 2023 benutzen können, auch wenn auf der Vorderseite ein bereits abgelaufenes Gültigkeitsdatum angeführt ist.

Da die im Landesgesundheitsdienst eingeschriebenen Personen mit Bescheinigung der Diagnose „Zöliakie“ oder „Herpetiforme Dermatitis“ über eine Gesundheitskarte mit Mikrochip verfügen müssen, um glutenfreie Produkte kostenlos zu erhalten, wird daher allen interessierten Personen empfohlen:
• nicht die eigene, alte TS-CNS wegzuwerfen, wenn sie die Neue erhalten;
• zu überprüfen, ob die neue Gesundheitskarte, welche nach dem 1. Juni 2022 ausgestellt wurde, über den Mikrochip verfügt;
• wenn die neue Gesundheitskarte nicht über den Mikrochip verfügt, weiterhin die alte TS-CNS zu verwenden, um kostenlos die glutenfreien Produkte zu erhalten;
• wenn sie nicht mehr im Besitz der alten TS-CNS sind, sich an den für sie zuständigen Ge-sundheitssprengel zu wenden, um die Assoziierung des ihnen zugewiesenen persönlichen Zöliakie-Code mir der TS-CNS einer Vertrauens¬person vorzunehmen. Detaillierte Informationen sind im Dokument „FAQ – Häufig gestellte Fragen“, welche auf der eigenen Internet-Seite der Abteilung Gesundheit „Abgabe von glutenfreien Produkten“ veröffentlicht wurde, einsehbar.